Übernommen: 1919. Bestandsstruktur, -geschichte: Erst seit dem ersten Drittel des 19. Jahrhunderts wurden Akten über jeden einzelnen Studierenden geführt, nachdem seit der Jahrhundertwende Kontrolle und Reglementierung stetig intensiviert worden waren. Im Jahre 1808 wurden die Professoren verpflichtet, drei Wochen nach Vorlesungsbeginn und erneut am Ende des Semesters Listen ihrer Hörer mit Angaben zu Fleiß und Betragen dem Rektor zur Weiterleitung an das Kuratorium einzureichen (Reyscher Nr. 90, S. 522). Gleichzeitig wurde der Besuch von mindestens zwei Vorlesungen pro Semester zur Pflicht gemacht (Ebd., S. 521). Ausländer hatten seit 1811 ein amtlich beglaubigtes Schuldenübernahmeattest vorzulegen (Reyscher Nr. 97, S. 531). Im gleichen Jahr wurde für Inländer zum Nachweis ausreichender Vorkenntnisse eine Akademische Vorprüfung vorgeschrieben (Reyscher 103, S. 544 und 106, S. 549, seit 1833 nur noch für Zulassung zur Dienstprüfung gefordert: Reyscher 249, S. 771), während bis dahin nur die Vorbildung des Theologennachwuchses geregelt war. Ferner wurden Semesterabschlussprüfungen eingeführt (Aufgehoben 1833: Reyscher 249, S. 772). Die Zeugnisse darüber sollten in einem Exemplar in der Fakultätsregistratur aufbewahrt werden, in einem zweiten dem Rektor zur Weiterleitung an die Oberstudiendirektion vorgelegt werden (Reyscher 98 S. 533). Schließlich wurde den Studenten 1828 vorgeschrieben, in jedem Semester ein Verzeichnis der Vorlesungen einzureichen, die sie zu hören beabsichtigten (Reyscher 229, S. 720). Bei der Bildung der Immatrikulationskommission (1834: Reyscher 255f., S. 779-790.) im Jahre 1834 wurde bestimmt, "dass eine Matrikel über jeden einzelnen Studierenden" mit Nachweisen über die besuchten Vorlesungen, Prüfungen, Zeugnisse, Strafen, sowie den Tag der Immatrikulation und des Abgangs geführt werden sollte. Bei dieser "Matrikel" handelt es sich um die für Inländer bis 1972, für Ausländer bis 1993 geführten Studentenakten. Gasthörerakten wurden erst seit Anfang des 20. Jahrhunderts geführt. Zu beachten ist, dass Unterlagen über Gasthörer, die sich später als reguläre Studierende eingeschrieben waren, sich auch unter den Studentenakten finden können. Ebenso ist mit dem umgekehrten Fall zu rechnen. Die Akten wurden getrennt nach sog. Stadtstudierenden (Bestand UAT 40, 29733 Nrn), Konviktoren, d.h. Angehörigen des katholischen Wilhelmsstifts (Bestand UAT 41, 2361 Nrn) und Seminaristen, d.h. Angehörigen des Evangelischen Stifts (Bestand UAT 42, 2183 Nrn), geführt. Vermerk: Belegbögen aus den zwanziger und dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts sind auch in Bestand UAT 50 (Universitätssekretariat, Belegnachweise) enthalten. Inhalt: Die Akten enthalten in der Regel eine amtlich beglaubigte Studienerlaubnis des Erziehungsberechtigten, bei Nichtwürttembergern verbunden mit einer Kautionserklärung, eigenhändige Beleglisten, das Abgangszeugnis. Hinzu kommen gelegentlich noch Reifezeugnis, Studien- und Sittenzeugnisse, Abgangszeugnisse anderer Universitäten, Benützungserlaubnis der Universitätsbibliothek, Disziplinarakten und - vorwiegend aus der Zeit bis 1860 - Schuldensachen sowie bis 1848 ein Revers, keiner verbotenen Verbindung anzugehören. Aufschrift: Nachname, Vorname, Herkunftsort und Studienfach (oder Fakultät) und Status bei "Hospitierenden", ab 1835 Immatrikulations- und Abgangsdatum, ab etwa 1840 Beruf des Vaters, ab etwa 1904 Geburtsdatum und -ort. Inhalt: Listen der belegten Lehrveranstaltungen, bis etwa 1845 mit Vermerken zum Studienfleiß; bis um 1840: Angaben zum Aufenthalt während der Ferien; bis um 1845: Revers keiner verbotenen Verbindung anzugehören; bis um 1870: Schuldenverzeichnisse; seit 1854 bis um 1905: Konzepte der Abgangszeugnisse seit 1885 bis um 1905: Bibliotheksausweise. Im Einzelfall: Nachweise der Studienbefähigung, Reifezeugnisse, Studien- und Abgangszeugnisse anderer Universitäten, Schriftwechsel in Disziplinar- und Schuldensachen, Gewährung staatlicher Beihilfen (Staatsstipendien), der nachträglichen Ausstellung von Bescheinigungen. Tübingen 2017 Nachtrag: Die Bestände UAT 40, UAT 41 und UAT 42 wurden im kumulierten Bestandrepertorium „Akademisches Rektoramt, Studentenakten 1830-1904“ im TUSTEP-Format („Tübinger System von Textverarbeitungs-Programmen“) geführt. Im März 2021 wurden die Bestände einzeln ins Archivinformationssystem ACTApro konvertiert. Die Angaben im „Enthält-Feld“ verweisen u.a. auf die Einträge in die Universitätsmatrikel im Bestand UAT 5 Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (I) 1477-1945. Diese Verweise sind auch die Bestellsignaturen für die Matrikelbände. Tübingen 2021 Inhalt: Studierendenakten, alphabetisch sortiert: Stadtstudtenten (1829-1913): 29739 Verzeichnungseinheiten (UAT 40) Konviktoren (1830-1904): 2361 Verzeichniseinheiten (UAT 41) Seminaristen (1828-1906): 2183 Verzeichnungseinheiten (UAT 42)